Anwaltskanzlei Marta Badura

Ihre Rechtsanwältin für
Familienrecht und Verkehrsrecht in Worms

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Willkommen bei der Anwaltskanzlei Marta Badura

Suchen Sie nach einer engagierten und kompetenten Rechtsanwältin in Worms? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Ich biete Ihnen individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anliegen.

Über mich

Marta Aleksandra Badura (Geb.Name: Schygulla) geboren in Peiskretscham/Oberschlesien 

Mit Leidenschaft und persönlichem Engagement vertrete ich die Interessen meiner Mandanten. Meine juristische Laufbahn begann mit einer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten, gefolgt von einem Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main.

Nach meinem Referendariat am Landgericht Mainz (OLG Koblenz) und Tätigkeiten in einigen Kanzleien arbeite ich nunmehr als selbstständige Rechtsanwältin in Worms. Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen im Familien- und Verkehrsrecht. Mein Ansatz kombiniert juristische Expertise mit Empathie, da ich verstehe, wie emotional rechtliche Herausforderungen sein können, insbesondere im Familienrecht.

Durch Fortbildungen, Austausch mit Kollegen sowie einer zusätzlichen Qualifikation als Verfahrensbeiständin, verfüge ich stets über aktuelles Fachwissen. Mein Ziel: Klare Kommunikation und das Vertrauen meiner Mandanten durch Transparenz. 

Beratungen können auf Wunsch gerne auch in meiner Muttersprache polnisch erfolgen. 

Ich freue mich darauf, Sie in meiner Kanzlei zu begrüßen.

Leistungsspektrum

Familienrecht

Professionelle Beratung in Ehe-, Sorgerecht & Scheidungsfragen. Ihr Partner in Familienangelegenheiten

Verkehrsrecht

Fachliche Hilfe bei Abwicklung von Verkehrsunfällen mit Sach- und Personenschäden.

Erbrecht

Kompetente Unterstützung bei Testamenten, Erbschaften & Pflichtteilen. Ihr Wegweiser im Erbrecht.

Kundenstimmen

Was meine Mandanten sagen

Fragen & Antworten

Familienrecht:

– Trennung und Trennungsfolgen

– Scheidung und Scheidungsfolgen

– Unterhalt

– Zugewinn / Vermögen

– Umgangsrecht

– Sorgerecht (Personen- und Vermögenssorge)

– Kindesunterhalt

Erbrecht:

– Erbansprüche (Abwehr, Durchsetzung)

– Pflichtteilsansprüche (Abwehr, Durchsetzung)

– Testamentanfechtung

Verkehrsrecht:

– Verkehrsunfälle

– Schadensersatzansprüche 

– Schmerzensgeldansprüche

– Korrespondenz mit Versicherungen/Polizei/Staatsanwaltschaft 

Allgemeines Zivilrecht:

– vertragliche Ansprüche 

Bei anderen Rechtsgebieten sprechen Sie mich einfach an und wir werden sicherlich eine Lösung finden. 

Erstberatung:

Die Kosten für eine Erstberatung ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und betragen höchstens 190,00 € zzgl. MwSt. 

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so empfehle ich vorher eine eventuelle Kostenübernahme zu prüfen.

Für Rechtssuchende mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe. Diese muss im Voraus beim zuständigen (Wohnort-) Amtsgericht entsprechend beantragt werden.

Honorarvereinbarung:

Es besteht die Möglichkeit für Ihren Auftrag auch eine Honorarvereibarung zu treffen. Diese richtet sich nach Art und Umfang meiner Tätigkeit und muss individuell erörtert werden. Im Falle einer gerichtlichen Tätigkeit ist jedoch stets mindestens die Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welche sich nach dem jeweiligen Streitwert richtet, abzurechnen.

Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe:

Im gerichtlichen Verfahren besteht für Rechtssuchende ohne finanzielle Mittel die Möglichkeit bei Gericht Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Dies geschieht durch den beauftragten Rechtsanwalt. 

Die Hauptniederlassung der Kanzlei befindet sich in der Kämmererstr. 42, 67547 Worms. Es gibt auch eine Zweigstelle in der Renzstr. 27, 67547 Worms.

Sie können mich telefonisch unter 06241 3864704 per E-Mail unter info@kanzlei-mbadura.de, oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.

Als Verfahrensbeiständin vertrete ich die Interessen des minderjährigen Kindes in einem gerichtlichen Verfahren (Kindschaftssachen). Umgangssprachlich wird die Verfahrensbeiständin daher auch als Anwältin des Kindes bezeichnet. Meine Aufgabe ist es, im gerichtlichen Verfahren unabhängig von den Interessen der Eltern einzig und allein die Interessen des Kindes festzustellen, wahrzunehmen und den Willen des Kindes zur Geltung zu bringen.